Schütze werden

Der Weg zum Sportschützen beim SG Birmenstorf

Ich habe eine Persönliche Waffe oder eine Leihwaffe

Einem Vereinsbeitritt steht nichts im Wege:

  • Wir freuen uns immer über neue Gesichter
  • Mit einem Durchschnittsalter von ca. 45 Jahren sehen wir uns als junggebliebenen Verein
  • Bei uns kann in der Schiessanlage mit Bargeld aber auch mit Karte Munition und Stiche bezogen werden

Um die Persönliche Waffe oder Leihwaffe bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ins Eigentum zu übernehmen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • einen gültigen Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorgewiesen
  • in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen wurden

Die Sturmgewehre werden zu halbautomatischen Einzelfeuerwaffen abgeändert. Die Rückgabe der geänderten Teile erfolgt nach rund 10 Wochen.

Ich habe keine Persönliche Waffe

Grundsätzlich Gilt

Persönliche Leihwaffen dürfen im Rahmen des Schiesswesens ausser Dienst abgegeben werden an:

  • Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz;
    • Zudem müssen die Schützinnen und Schützen in den letzten drei Jahren zwei Mal das obligatorische Programm und zwei Mal das Feldschiessen geschossen haben.
    • Empfänger von Leihwaffen, die nicht in der Armee eingeteilt sind, haben einen Waffenerwerbsschein vorzulegen.
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung für die Dauer des Amtes als Schützenmeisterin oder Schützenmeister beziehungsweise als Jungschützenleiterin oder Jungschützenleiter.
  • Die Abgabe von Leihwaffen erfolgt durch die Retablierungsstellen der Logistikbasis der Armee und nur an Personen, die an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind

Leihwaffentypen
Seit dem 1. Januar 2010 werden nur noch das Sturmgewehr 90 und die Pistole 75 als Leihwaffen abgegeben.

Der Nachweis über das Schiessen von total 2 Obligatorischen Übungen und 2 Feldschiessen innerhalb von 3 Jahren muss von jedem Leihwaffenbesitzer erbracht werden!

Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz

Militärdienst geleistet und an der Waffe ausgebildet

Als an der Waffe ausgebildet gilt, wer:

  • mit dem Stgw 90 bzw. der Pistole 75 ausgerüstet wenigstens 45 Tage in einer Rekrutenschule oder 35 Tage in einem Grundausbildungsdienst der Kaderanwärter und Kader geleistet hat;
  • einen Ausbildungsdienst geleistet hat, in dessen Verlauf die betreffende Formation auf das Stgw 90 bzw. die Pistole 75 umgerüstet worden ist;
  • später mit der Waffe ausgerüstet wurde und einen Wiederholungskurs geleistet hat;
  • einen Schiesskurs SSV mit dem Stgw 90 bzw. der Pistole 75 absolviert hat;

kein Militärdienst geleistet und nicht an der Waffe ausgebildet

Wer nicht an der Waffe ausgebildet ist, kann sich bei uns ausbilden lassen:

  • Als an der Waffe ausgebildet gilt, wer eine schriftliche Bestätigung der Präsidentin oder des Präsidenten seines Schiessvereins über die Ausbildung in der Handhabung und im Schiessen mit der Waffe vorweisen kann.
  • Nimm mit uns Kontakt auf, in einem Probetraining lernen wir uns kennen und entscheiden gemeinsam wie das optimale vorgehen ist, um zukünftig als Sportschütze aktiv zu sein.

Kosten

Strafregisterauszug Fr. 20.-
Waffenerwerbsschein Fr. 50.- (es erfolgt Rechnungsstellung)
Verlängerung Fr. 20.-
Mitgliederbeitrag Aktiv Fr. 150.- / Passiv Fr. 50.-

Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C oder Aufenthaltsbewilligung B

In der Schweiz Wohnhafte Personen, welche nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen, können auch dem Sport des Schiesswesens nachkommen:

  • Die Teilnahme an Bundesübungen für ausländische Staatsbürger muss beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz beantragt werden
  • Der Vereinspräsident beantragt die obengenannte Bewilligung
  • bei Aufenthaltsbewilligung B wird eine digitale Kopie des Waffenerwerbsschein oder die Bestätigung des Heimatstaates benötigt
  • Nimm mit uns Kontakt auf, in einem Probetraining lernen wir uns kennen und entscheiden gemeinsam wie das optimale vorgehen ist, um zukünftig als Sportschütze aktiv zu sein.

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